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KURSE IN MÜNSTER
KURSE

Assessor - Wiederholungs- und Vertiefungskurs

Assessor-Jahreskurs Juni 2010

Assessor-Jahreskurs November 2010

Assessorkurs 7 Monate Mai 2010

Assessorkurs 7 Monate September 2010

Crashkurs

Einzelunterricht für das 1. Examen

Einzelunterricht für das 2. Examen

Examenskurs Oktober 2010

Examenskurs September 2010

Kleinstgruppe

Power-Kurs

Repetentenkurs

Weekend WuV ab 15.10.2010

Wiederholungs- und Vertiefungskurs

WuV-Segelkurs in Holland

Z-Kurs Strafrecht Allgemeiner Teil

Z-Kurs Strafrecht BT Individualrechtsgüter

Z-Kurs Strafrecht BT Leib und Leben

Z-Kurs Zivilrecht SchuldR AT / Kaufrecht

Z-Kurs Zivilrecht Gesetzliche Schuldverhältnisse

Z-Kurs Zivilrecht Sachenrecht

Z-Kurs Zivilrecht ZPO I

Z-Kurs Zivilrecht BGB-AT

Z-Kurs Öffentliches Recht Europarecht

Z-Kurs Öffentliches Recht Grundrechte

Z-Kurs Öffentliches Recht Staatsorganisationsrecht

Z-Kurs Öffentliches Recht Verwaltungsrecht

Wiederholungs- und Vertiefungskurs

allg. Information:
Im Wiederholungs- und Vertiefungskurs ("WuV") zur Vorbereitung auf die Klausuren des ersten und zweiten Staatsexamens wird der examensrelevante Stoff in komprimierter Form aufbereitet. Gleichzeitig werden aktuelle und besonders klausurrelevante Probleme noch einmal besonders herausgestellt.

Die Kurszeiten verteilen sich auf 2x2 Zeitstunden pro Woche, wobei eine Sitzung jeweils auf das Zivilrecht entfällt. Die andere Sitzung wechselt von Woche zu Woche zwischen ÖRecht und Strafrecht. Nebengebiete sind enthalten.

Sie können jederzeit unverbindlich Probehören! Kommen Sie einfach vorbei oder erkundigen Sie sich nach den Kurszeiten.

"WuV"-Kurse sind immer vor den Klausurterminen im Frühjahr und Herbst vorgesehen. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den neuen Terminen.

Start:
26.04.2010

Ziel:
Vorbereitung auf 1. und 2. Staatsexamen

Dauer:
3 Monate

Grösse:
Max. 25 Personen

Preis:

24,- Euro pro Woche

Stundenplan:

  • ÖR - mo 13.00-15.00 Uhr 14-tägig;
  • StR - mo 13.00 - 15.00 Uhr 14-tägig;
  • BGB - do 09.00 - 11.00 Uhr wöchentlich

Dozent(en):

  • ÖR - RA Hillmann;
  • StR - RA Langkamp;
  • BGB - RA Schmidt;

Im Falle einer Verhinderung des / der Kursteilnehmer /-in (Krankheit, etc.) besteht weder ein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr noch ein Kündigungsrecht, ausgenommen einer Kündigung aus wichtigem Grund.

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