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KURSE IN FRANKFURT
KURSE

- Herzlich Willkommen bei Jura Intensiv

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1. Prüfung - EXAMENSKURS

1. Prüfung: Unsere Dozenten

1. Prüfung - Crash-Kurs

1. Prüfung - Wiederholungs-Kurs

ASSESSORKURS - UNSERE ANGEBOTE:

Assessorkurs Arbeits- und Wirtschaftsrecht

Assessorkurs ZivilR und StrafR

Assessorkurs Öffentliches Recht

Assex Crash StPO

Assex Kompaktkurs materielles Zivilrecht

JI-Individuell: EINZELUNTERRICHT

SMP -Simulation der mdl. Prüfung

SCHEINVORBEREITUNG / ZWISCHENPRÜFUNG

Z: Basis-Kurs Deliktsrecht

Z: Z-Kurs (Zwischenprüfung) GRUNDRECHTE

Z: Z-Kurs (Zwischenprüfung) ZIVILRECHT

Z: Z-Kurs (Zwischenprüfung) STRAFRECHT

- Wie sind die Kündigungsfristen / Vertragsbedingungen?

allg. Information:

Liebe Interessentin, lieber Interessent,

leider ist sich ein Mitbewerber nicht zu schade, ständig falsche Informationen über die Vertragsbedingungen und Kündigungsfristen bei Jura Intensiv zu verbreiten.

Damit Sie Ihre Entscheidung für die Kleingruppe und gegen den Großgruppenanbieter auf zutreffende Informationen stützen können, stellen wir die Vertragsbedingungen unserer Kurse für Sie nunmehr ins Internet.

  • Die Vertragsbedingungen im Examenskurs (Vorbereitung auf die Erste Prüfung – staatliche Pflichtfachprüfung):
  • 1. Kursbeginn: Februar oder August / September

    2. Die Kursgebühr beträgt incl. der Ferien 12 Monatsraten zu jeweils 179.- €. Sollte keine Lastschrifteinzugsermächtigung (siehe Rückseite) erteilt werden, betragen die Monatsraten 184,- €.

    3. Das Kursangebot umfasst 138 Unterrichtseinheiten bei einer Kursdauer von 12 Monaten. Dies entspricht im Durchschnitt 46 Unterrichtseinheiten pro Kursschiene. Sollten im Rahmen des Examenskurses weitere Kurseinheiten notwendig werden, so fallen dafür keine zusätzlichen Kosten an.

    4. Die Kurse werden mit einer Kursteilnehmerstärke von max. 27 Personen abgehalten.

    5. Die sich aus den Kurswahlen (ca. 4 Wochen vor Kursbeginn) ergebenden Kurszeiten sind freibleibend. Änderungen der Kurszeiten, der Kursräume und der Dozenten bleiben jederzeit vorbehalten und geben kein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages.

    6. Der Kurs kann nach Ablauf von 3 Monaten mit einer Frist von 14 Tagen monatlich zum Monatsende gekündigt werden.

    Anmerkung: Folglich beträgt die Mindestvertragsdauer bei Jura Intensiv 3 Monate. Danach kann monatlich gekündigt werden. Alle anderen Behauptungen sind objektiv unwahr. Im Fall von z.B. Krankheit besteht schon gem. § 314 I BGB ein Recht zur außerordentlichen Kündigung. Lassen Sie sich also durch andere Behauptungen nichts vormachen.

    7. Sonstiges: _____________________________

    8. Die Kursgebühr ist monatlich bis zum 5. Tag des Monats auf das unten angegebene Konto zu entrichten. Die erste Rate fällt in voller Höhe in dem Monat an, in welchem der Kurs beginnt. Beginnt der Kurs in der letzten Woche eines Monats, so fällt die erste Monatsrate erst in dem darauf folgenden Monat an.

    9. Andernfalls wird eine Mahnpauschale i.H.v. 5,- € erhoben.

    Start:
    00.00.0000

    Ziel:
    Diese Information dient der Wahrheitsfindung.

    Dauer:

    Grösse:

    Preis:

    Stundenplan:

    Dozent(en):